Herzlich Willkommen in der Europa Residenz

Ihrem Appartement-Haus in Bad Füssing

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag

1. Abschluss des Vertrages
Vertragspartner ist der Vermietservice Armin Schreiner, der im Auftrag bestimmter Eigentümer der WEG Europa Residenz handelt und der Kunde. Der Hotelaufnahmevertag kommt durch die Annahme des Antrages des Kunden durch den Vermietservice zustande, der die bestellten Zimmer bereitstellt, oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, bereit gestellt wird/werden. Dem Vermietservice steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. Der Kunde haftet als Auftraggeber für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag gesamtschuldnerisch. Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden, gleich welcher Art, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen Bestätigung.

2. An- und Abreise
Ohne anderslautende schriftliche Abmachung ist der Zimmerbezug nicht vor 15:00 Uhr des Anreisetages möglich und hat die Zimmerrückgabe bis 10:00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Der Gast wird gebeten, bei einer vorgesehenen Abreise nach 10:00 Uhr der Rezeption dies spätestens bis 15:00 Uhr am Vortag der Abreise mitzuteilen; bei Abreise nach 10:00 bis 18:00 Uhr berechnen wir € 40,00, ab 18:00 Uhr ist der volle Zimmerpreis zu zahlen. Reservierte Zimmer müssen bis spätestens 20:00 Uhr bezogen werden. Ist dies nicht geschehen, kann das Hotel über das Zimmer verfügen, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde.

3. Leistungen und Preise
Die vertraglichen Leistungen ergeben sich aus den Angaben in der Reservierungsbestätigung. Irrtümer vorbehalten. Die vereinbarten Preise sind Inklusivpreise. Eine Erhöhung der MWSt. nach Vertragsabschluß geht zu Lasten des Auftraggebers. Sollten die in Ihrer Reservierungsbestätigung gedruckten Preise von der Preisliste abweichen, gelten immer die Preise laut aktueller Hotelpreisliste. Das Hotel behält sich das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen. Alle Preisauszeichnungen gelten in EURO. Mit Erscheinen einen neuen Preisliste werden alle vorhergehenden ungültig. Die ortsübliche Kurtaxe wird gesondert in Rechnung gestellt. Der Kunde ist verpflichtet die für die Zimmerüberlassung und die von Ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden Preise zu zahlen, dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über dem Vermietservice beauftrage Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden. Der Vermietservice kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Suiten, der Leistung oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder sonstigen Leistungen erhöht. Pauschalarrangements  gültig laut genannten Bedingungen bzw. Konditionen.

4. Zahlung
Für die Reservierung kann das Hotel eine Vorauszahlung von 50% des vereinbarten Preises verlangen. Geht diese Vorauszahlung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Aufforderung auf dem Konto des Hotels ein, so ist dieses zum Vertragsrücktritt berechtigt. Der Rücktritt muss unverzüglich mitgeteilt werden. Wenn zwischen den Partnern nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist, erfolgt die Bezahlung in bar, spätestens bei der Abreise. Sofern eine Vereinbarung über Bezahlung gegen Rechnung getroffen wurde, hat der Besteller die Rechnung spätestens 7 Tage vom Rechnungsdatum an zu begleichen. Bei Zahlungsverzug ist der Vermietservice berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen.

5. Rücktritt
Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Vermietservice geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Ein Rücktritt bzw. eine Vertragsaufhebung muss in Textform erfolgen. Besteht ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurück treten. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis spätestens 4 Wochen vor Anreise sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Vermietservice ausübt. Bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen ist der Kunde verpflichtet 80% des vertraglich vereinbarten Übernachtungspreises sowie Pauschalarrangements mit Fremdleistungen sowie 70% für Frühstück- oder Halbpensionsleistungen zu zahlen. Soweit dem Hotel darüber hinaus aufgrund des Vertrages besondere Kosten entstanden sind, sind diese in voller Höhe vom Kunden zu ersetzen. Der Vermietservice empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Der Vermietservice ist berechtigt vom Vertrag zurück zu treten bei höherer Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen. Ferner ist der Vermietservice aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurück zu treten.

6. Haftung
Der Vermietservice Armin Schreiner handelt im Auftrag und auf Rechnung der Eigentümer. Der Vermietservice haftet für die von Ihm zu vertretenden Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Für eingebrachte Sachen haftet der Vermietservice nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die WEG Europa Residenz nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 6. Nachrichten, Post und Warensendung für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Der Vermietservice übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und auf Wunsch gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Der Vermietservice haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 6.  Das Hotel haftet nicht für die Leistungen der von ihm vermittelten Hotels.

7. Schlussbestimmung
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselgeldstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrecht ist ausgeschlossen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so berührt dies die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: September 2024