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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag

1. Abschluss des Vertrages
Vertragspartner sind die H³-Vermietverwaltung GmbH, die im Auftrag bestimmter Eigentümer der WEG Europa Residenz handelt und der Kunde. Der Hotelaufnahmevertag kommt durch die Annahme des Antrages des Kunden durch die Vermietverwaltung zustande, die das/die bestellten Zimmer bereitstellt, oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, bereit gestellt wird/werden. Der Vermietverwaltung steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. Der Kunde haftet als Auftraggeber für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag gesamtschuldnerisch. Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden, gleich welcher Art, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen Bestätigung.

2. An- und Abreise
Ohne anderslautende schriftliche Abmachung ist der Zimmerbezug nicht vor 14:00 Uhr des Anreisetages möglich und hat die Zimmerrückgabe bis 10:00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Der Gast wird gebeten, bei einer vorgesehenen Abreise nach 10:00 Uhr der Rezeption dies spätestens bis 15:00 Uhr am Vortag der Abreise mitzuteilen; bei Abreise nach 12:00 Uhr ist der volle Zimmerpreis zu zahlen. Reservierte Zimmer müssen bis spätestens 18:00 Uhr bezogen werden. Ist dies nicht geschehen, kann das Hotel über das Zimmer verfügen, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde.

3. Leistungen und Preise
Die vertraglichen Leistungen ergeben sich aus den Angaben in der Reservierungsbestätigung. Irrtümer vorbehalten. Die vereinbarten Preise sind Inklusivpreise. Eine Erhöhung der MWSt. nach Vertragsabschluß geht zu Lasten des Auftraggebers. Sollten die in Ihrer Reservierungsbestätigung gedruckten Preise von der Preisliste abweichen, gelten immer die Preise laut aktueller Hotelpreisliste. Das Hotel behält sich das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen. Alle Preisauszeichnungen gelten in EURO. Mit Erscheinen einen neuen Preisliste werden alle vorhergehenden ungültig. Die ortsübliche Kurtaxe wird gesondert in Rechnung gestellt. Der Kunde ist verpflichtet die für die Zimmerüberlassung und die von Ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden Preise zu zahlen, dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über die Vermietverwaltung beauftrage Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden. Die Vermietverwaltung kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Suiten, der Leistung oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder sonstigen Leistungen erhöht. Pauschalarrangements  gültig laut genannten Bedingungen bzw. Konditionen.

4. Zahlung
Für die Reservierung kann das Hotel eine Vorauszahlung von 50% des vereinbarten Preises verlangen. Geht diese Vorauszahlung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Aufforderung auf dem Konto des Hotels ein, so ist dieses zum Vertragsrücktritt berechtigt. Der Rücktritt muss unverzüglich mitgeteilt werden. Wenn zwischen den Partnern nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist, erfolgt die Bezahlung in bar, spätestens bei der Abreise. Sofern eine Vereinbarung über Bezahlung gegen Rechnung getroffen wurde, hat der Besteller die Rechnung spätestens 10 Tage vom Rechnungsdatum an zu begleichen. Bei Zahlungsverzug ist die Vermietverwaltung berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen.

5. Rücktritt
Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Vermietverwaltung geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Ein Rücktritt bzw. eine Vertragsaufhebung muss in Textform erfolgen. Besteht ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurück treten. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis spätestens 6 Wochen vor Anreise sein Recht zum Rücktritt gegenüber der Vermietverwaltung ausübt. Bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen ist der Kunde verpflichtet 80% des vertraglich vereinbarten Übernachtungspreises sowie Pauschalarrangements mit Fremdleistungen sowie 70% für Frühstück- oder Halbpensionsleistungen zu zahlen. Soweit dem Hotel darüber hinaus aufgrund des Vertrages besondere Kosten entstanden sind, sind diese in voller Höhe vom Kunden zu ersetzen. Die Vermietverwaltung empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Die Vermietverwaltung ist berechtigt vom Vertrag zurück zu treten bei höherer Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen. Ferner ist die Vermietverwaltung aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurück zu treten.

6. Haftung
Die H³-Vermietverwaltung GmbH handelt im Auftrag der Eigentümer. Die Vermietverwaltung haftet für die von Ihr zu vertretenden Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Für eingebrachte Sachen haftet die Vermietverwaltung nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die WEG Europa Residenz nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 6. Weckaufträge werden von der Vermietverwaltung mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendung für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Die Vermietverwaltung übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und auf Wunsch gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Die Vermietverwaltung haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 6.  Das Hotel haftet nicht für die Leistungen der von ihm vermittelten Hotels.

7. Schlussbestimmung
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselgeldstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrecht ist ausgeschlossen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so berührt dies die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: Februar 2020